Kufgem Journal Nr. 31 | Oktober 2024

Wohn- und Pflegeheime stehen vor der Herausforderung, ihre Buchhaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (TGO, GHV, G-VBG 2022)* rechtskonform zu führen. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für eine transparente und nachvollziehbare Finanzverwaltung. Doch die Programme, die in den Heimen zur Verwaltung der Daten der Klientinnen und Klienten eingesetzt werden, sind nicht für buchhalterische Aufgaben ausgelegt. Kufgem bietet Wohn- und Pflegeheimen umfassende Unterstützung bei der Umstellung auf eine gesetzeskonforme Buchhaltung. Im Mittelpunkt steht dabei k5 Finanzmanagement, das speziell für die Bedürfnisse von Gemeinden entwickelt wurde und sich in jahrzehntelanger erfolgreicher Anwendung bewährt hat. ANALYSE DER VORHANDENEN PROGRAMME Der erste Schritt zur Einführung von k5 Finanzmanagement ist eine detaillierte Analyse der bereits eingesetzten Programme. Dabei wird ermittelt, welche Daten für die Buchhaltung relevant sind und wie diese Daten ausgelesen werden können. So wird sichergestellt, dass keine erforderlichen Informationen verloren gehen und die Daten korrekt weiterverarbeitet werden. PRÜFUNG UND IMPORT DER DATEN Anschließend überprüft Kufgem die Darstellung der buchhalterischen Werte und Salden. Über eine speziell entwickelte Schnittstelle werden diese Daten dann in k5 Finanzmanagement importiert und auf den entsprechenden Konten korrekt dargestellt. Dieser Prozess ist nach erfolgreicher Überprüfung jederzeit auf Knopfdruck möglich und garantiert hohe Effizienz und Genauigkeit. OPTIMIERUNG DER FINANZPROZESSE Neben der technischen Unterstützung bietet Kufgem auch eine Analyse der bestehenden Prozesse in der Finanzverwaltung an. Dabei werden Optimierungsvorschläge unterbreitet, die den gesamten Buchhaltungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher gestalten. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und gleichzeitig die Genauigkeit und Rechtssicherheit zu erhöhen. GEMEINSAMES ZIEL: GESETZESKONFORME BUCHHALTUNG Das gemeinsame Ziel von Kufgem und den Wohn- und Pflegeheimen ist es, eine einfache und effektive Lösung für eine gesetzeskonforme Buchhaltung zu schaffen. Die jahrelange Erfahrung von Kufgem und der persönliche Einsatz der Expertinnen und Experten gewährleisten eine erfolgreiche Umsetzung und eine hohe Zufriedenheit der Heime, wie zahlreiche Kundenstimmen belegen: „Die Übersicht in k5 Finanzmanagement ist super und ist leicht zu handhaben, teilweise sogar selbsterklärend. Jetzt sehe ich genau, was offen oder bezahlt ist, und die Umstellung der Bewohnerverrechnung hat sich wirklich gelohnt. Von der Zusammenarbeit mit dem Kufgem Team bin ich total begeistert. Auch das Ticketsystem nutze ich gerne, hier wird man toll betreut.“ Andrea Birkl Sekretariat, Personalverwaltung, Finanzbuchhaltung Seniorenheim Theresa, Unterperfuss „Die Kombination von k5 Finanzmanagement mit dem Dokumentenmanagementsystem DMS hat unsere Abläufe deutlich vereinfacht. Durch die automatische Integration von Bewohnerabrechnungen aus dem externen Programm CareCenter und die effiziente digitale Verbuchung von Rechnungen sparen wir viel Zeit. Zur Erstellung des Voranschlags und der Jahresrechnung erhalten wir stets die notwendige Unterstützung durch Datenträger zur Einspielung ins Portal Tirol. Die regelmäßigen Schulungen und die praktische Fernwartung durch die kompetenten Kufgem Mitarbeitenden ermöglichen es uns, jederzeit schnell Lösungen für unsere spezifischen Anforderungen zu finden.“ Margit Saxl Finanzverwaltung, Gemeindeverband Altersheim Annaheim Matrei am Brenner Mit der Unterstützung durch Kufgem und der Nutzung von k5 Finanzmanagement können Wohn- und Pflegeheime sicher sein, dass ihre Buchhaltung nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch transparent und nachvollziehbar ist. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um eine solide Basis für die finanzielle Zukunft der Heime zu schaffen. Kufgem Experte Hubert Gabl (gabl@kufgem.at) steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung. * Tiroler Gemeindeordnung, Gemeinde-Haushaltsverordnung, Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz RUND UM k5

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