Kufgem Journal Nr. 22 | April 2020
5 Für viele Gemeinden stellt das Herstellen von barrierefreien Inhal- ten eine große Herausforderung dar, denn die meisten Website-Ver- antwortlichen wurden mit dieser Thematik bisher wenig bis gar nicht konfrontiert. „Uns ist es wichtig, dass die Redakteurinnen und Redak- teure, die mit unserem CMS System RIS Kommunal arbeiten, gesetzes- konform unterwegs sind. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung zusammen“, erläutert Klaus Stingl, RIS Kommunal Experte bei Kufgem. „Wolfgang Berndorfer, der ab Herbst für die Ombudsstelle Websites prüfen wird, durchleuchtet mit uns das neue RIS Kommunal Backend Redaktion5. Dabei legen wir fest, wie das Thema Barrierefreiheit in RIS Kommu- nal umzusetzen ist und wir können in dem Zuge auch gleich eventuelle technische Ergänzungen vornehmen. Für die Herausforderung Barrie- refreiheit sind wir somit bestens gewappnet“, so Stingl weiter. „Je wichtiger das Internet wird, desto wichtiger ist auch die Barriere- freiheit für Sehbehinderte, Hörbeeinträchtigte oder Menschen, die eine Computer-Maus nicht bedienen können“, erklärt Wolfgang Berndorfer von der Ombudsstelle für barrierefreies Internet. Als Sehbehinderter ist er auch selbst betroffen. „Hilfstechnologien wie der sogenannte Screenreader übersetzen Webinhalte wie Überschriften sowie Bild- und Formularinhalte in einen gesprochenen Text und machen somit das In- ternet für Blinde und Sehbehinderte zugänglich. Damit das funktioniert, müssen Websites so gestaltet sein, dass der Screenreader auf die pas- senden Informationen zugreifen kann. Genau darum geht es unter an- derem, wenn wir von barrierefreier Webprogrammierung sprechen“, so Berndorfer weiter. In gemeinsamen Workshops und einer Videoreihe machen die Service- stelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung und Kufgem die Be- treiber von Websites mit den Kriterien für Barrierefreiheit vertraut. Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 05372 6902 oder info@kufgem.at . DIE VIER PRINZIPIEN DER BARRIEREFREIHEIT: 1 Wahrnehmbar: Informationen müssen den Benutzern so prä- sentiert werden, dass sie diese wahrnehmen können (Textalter- nativen, Untertitel, Reihenfolge der Inhalte, Kontraste, Größen- änderung …). 2 Bedienbar: Bestandteile der Be- nutzerschnittstelle und Navigati- on müssen bedienbar sein (Tas- taturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, keine Blitze, Fokus-Reihen- folge, Überspringen von Inhalten, Definition und Reihenfolge von Überschriften …). 3 Verständlich: Informationen und Bedienung der Benutzerschnitt- stelle müssen verständlich sein (gute Lesbarkeit, konsistente Navigation, Fehlererkennung …). 4 Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverläs- sig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken inter- pretiert werden können (Screen- reader …). Wolfgang Berndorfer, Daniela Friedle und Isolde Kafka (Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung) und Klaus Stingl (Kufgem) erarbeiten gemeinsame Strategien für die Umsetzung barrierefreier Websites. VIDEOBEITRAG
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