Kufgem Journal Nr. 22 | April 2020

12 D as heißt, dass seit 1.1.2020 jedermann in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektroni- schen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden hat. Auch davon betroffen sind Aufgaben der Gemeinde in der sogenannten mittelbaren Bundesverwaltung, z. B. Einwohnermeldewesen, Wahlen, Personenstandsrecht (Standesamt), Staatsbürgerschaft, Verwaltungs- agenden, Gewerberecht, Straßenverkehrsordnung, Datenschutzrecht, Grundsteuergesetz. MEHR KOMFORT FÜR BÜRGERINNEN UND BÜRGER Das Gesamtpaket „E-Government – elektronische Verwaltung“ von Kuf- gem macht digitale Behördenwege jetzt noch einfacher: Online-Formu- lare sind nun auch im digitalen Verwaltungsportal oesterreich.gv.at und der dazugehörigen App „Digitales Amt“ sowie in der App „Gem2Go“ von RIS Kommunal integriert und können dort ausgefüllt werden. Das For- mular gelangt anschließend in den Posteingang der Gemeinde und wird als elektronischer Akt von k5 DMS verwaltet. Nach der Bearbeitung durch BEHÖRDENWEGE GANZHEITLICH ERFOLGREICH DIGITALISIEREN: DAS E-GOVERNMENT PAKET VON KUFGEM Um die Kommunikation auf elektronischem Weg zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden zu verbessern und damit Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, wurde per E-Government Gesetz (§ 1a E-GovG) das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden beschlossen.

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