Kufgem Journal Nr. 14 | April 2016

10 VRV 2015 GEMEINDEN V or knapp einem halben Jahr wurde die neue Voranschlags- und Rechnungs- abschlussverordnung 2015, kurz „VRV 2015“, veröffentlich. Die darin festgelegte „Drei-Komponenten-Rechnung (Finanz-, Er- gebnis-, Vermögensrechnung)“ bringt we- sentliche Veränderungen im Haushaltswesen der Gemeinden. Auf Initiative von Kufgem wurde eine Projekt- gruppe initiiert, um möglichst rasch eine ein- heitliche Vorgehensweise und ebenso klare Verordnungsinterpretationen zu erarbeiten. Diese Zusammenarbeit bringt den Gemein- den fachliche Sicherheit und einen effizienten sowie kostensparenden Umstellungsprozess. Damit verursacht die Umstellung auf das neue Rechnungswesen für die Anwender in den Gemeindeämtern den geringstmöglichen Anpassungs- und Umstellungsaufwand. Bereits fix sind die in der Verordnung zur VRV 2015 genannten Umstellungstermine: Die neuen Bestimmungen sind von Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern erstmals ab dem Finanzjahr 2019 (inkl. Budget 2019) und für VRV 2015: GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS Bestmöglichste Unterstützung für die Umstellung

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