Kufgem Journal Nr. 12 | April 2015

13 ZAHLENSPIEL FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT A ktuelle Rechnungsabschlüsse sowie Voranschläge inklusive aller Beilagen können schnell und einfach in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt werden, die eine weitere Verwendung der Daten ermöglicht – eine Veröffentlichung im PDF-Format alleine ist nämlich nicht ausreichend. Zudem sind nicht nur die Veröffentli- chungspflichten erfüllt, auch werden diese Daten so übersichtlich und verständlich dargestellt, damit Bürger das Zahlenmaterial auch richtig interpretieren können. Dieses Service ist für die Gemeinden kostenlos – damit das auch so bleibt, haben Kufgem und die Entwicklungspartner von „k5 – die neue Generation im Kommunalmanagement“ diese Weiterentwicklung für Sie mitfinanziert. Von den Gemeinden wird zunehmend erwartet, ihre Haushaltsdaten der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. www.offenerhaushalt.at ist eine Plattform, die genau diese Möglichkeit bietet – und damit erleichtert, den Anforderungen des Stabilitätspakts bzw. der Gemeindeordnung nachzukommen. Als Cloud versteht man das Speichern von Daten in einem entfernten Rechenzentrum. Aber auch die Ausführung von Programmen, die nicht auf dem lokalen Rechner installiert sind, sondern eben in einer metaphorischen Wolke, im englischen „Cloud“ genannt. Der Zugriff auf die entfernten Systeme erfolgt meist über das Internet, daher ist eine Onlineverbindung für die Nutzung dieser Dienste notwendig. WAS IST EINE CLOUD? selt. „Damit ist garantiert, dass nur der Kunde selbst seine Daten einsehen kann“, bestätigt Gerhard Muigg von Kufgem. Microsoft ist ei- ner der wenigen Anbieter, die sich den strik- ten, europäischen Datenschutzrichtlinien un- terwerfen. Aber nicht nur das: vor kurzem hat Microsoft auch den neuen ISO/IEC 27018-Standard für Datenschutz in der Cloud adaptiert. Damit ist unter anderem sichergestellt, dass die Daten nicht für Werbezwecke verwendet werden. ACHTEN SIE AUF IHRE DATEN – AUCH ONLINE! Gerhard Muigg empfiehlt: „Achten Sie unbe- dingt darauf, dass Ihre Daten geschützt sind. Vergewissern Sie sich, dass der Anbieter Ihres Online-Speichers oder Cloud-Programms das europäische oder österreichische Daten- schutzgesetz einhält.“

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